Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Hamm

 

Anwalt für Verkehrsrecht in Hamm und Umgebung

Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Unfallrecht


• Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als 1 sec Rotlicht)?

• Abstandsverstoß?

• Handyverstoß?

• Unverschuldet in Verkehrsunfall verwickelt? Rechte sichern!

   (Reparatur, Ersatzwagen oder Nutzungsausfallersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführung, Verdienstausfall usw.) 

• Verteidigung gegen Bußgeldbescheid?

• Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht?

• Fahrverbot abwenden?

Bußgeldbescheid anfechten, Fahrverbot umgehen


Wir helfen und vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um den Straßenverkehr!

Bei Bußgeldbescheiden sind kurze Fristen zu beachten! Bei uns erhalten Sie umgehend Gelegenheit, Ihren Fall telefonisch oder in einem kurzfristigen Termin zu schildern. Ohne Akteneinsicht durch Rechtsanwälte kann die Situation in der Regel nicht eingeschätzt werden.

Insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen können Messfehler und Formfehler erst durch Akteneinsicht aufgedeckt werden.

Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind oft besser als Sie denken!

Anwalt für Verkehrsrecht und Bußgeld in Hamm

Die Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) hat rund 1800 Ordnungswidrigkeitsvorgänge untersucht, von denen ca. 80 % fehlerhaft waren. Die zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessungen erfolgten sowohl per Video- als auch per Radargerät oder per Laserpistole.

Generell sollten Sie nach einem Verkehrsunfall sofort mit uns Kontakt aufnehmen. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung von der Schadensmeldung bis zur Auszahlung Ihrer Ansprüche und halten Sie stets auf dem Laufenden.

Warum brauche ich einen Anwalt?

Um eine erfolgreiche Verteidigung gegen den Tatvorwurf zu erarbeiten, muss zwingend Einsicht in die Ermittlungsakte genommen werden. Dieses Akteneinsichtsrecht wird in der Regel nur Rechtsanwälten gewährt.

Werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen?

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Unfallrecht

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt regelmäßig sämtliche Kosten in Bußgeldverfahren. Davon sind die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und die Kosten für etwaige Sachverständigengutachten umfasst. Auch wenn Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung einen bestimmten Rechtsanwalt empfiehlt, können Sie sich an jeden Rechtsanwalt wenden. Wir übernehmen auch gerne die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Es reicht aus, wenn Sie uns Ihre Versicherung und Versicherungsnummer mitteilen.




Ihre Vorteile bei uns:

- Kostenfreies Erstgespräch

- Termin innerhalb von 2 Werktagen

- Zügige Akteneinsicht und Abstimmung des weiteren Vorgehens

- Vertretung gegenüber der Behörde

- Vertretung im gerichtlichen Verfahren

- Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

- Gesamte Schadensabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung


Bearbeitung Ihrer Anfrage und Rückruf innerhalb von 1 Werktag!

Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

 

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Rufen Sie uns an:

02381 / 49 10 696