Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
/

Hamm

 

Immobilienverkauf /-kauf rechtssicher gestalten

Professionelle rechtliche Begleitung von Anfang an

Hausverkauf - Hauskauf
Wer sich entscheidet, ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung zu verkaufen, sollte nichts dem Zufall überlassen und sich professionell rechtlich beraten lassen. So können mögliche rechtliche Stolperfallen im Zusammenhang mit einer Immobilienveräußerung von Anfang vermieden und viel Ärger erspart werden.

Rechtsanwalt für Immobilienrecht Hausverkauf Hamm

Wir bieten Ihnen rechtliche Begleitung und Unterstützung bei der Veräußerung oder auch dem Kauf einer Immobilie. Dies umfasst eine umfangreiche Beratung zu verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Kauf der Immobilie wie Auflassungsvormerkung, Spekulationssteuer, Haftungsrisiken etc. Wir begleiten Sie während der Gespräche und Verkaufsverhandlungen. Denn nicht selten scheitern Verkaufsverhandlungen ohne Moderator aufgrund von Missverständnissen - sei es bereits im ersten Gespräch oder noch im letzten Augenblick. Begleitete Gespräche führen dagegen viel häufiger zum erfolgreichen Abschluss. Auch übernehmen wir die Prüfung des notariellen Kaufvertrages und passen die dortigen Regelungen Ihren Interessen entsprechend rechtssicher an. Falls Sie den Kaufpreis der Immobilie finanzieren, so prüfen wir auch den Kreditvertrag für Sie. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich des Bankrechts und unserer häufigen Zusammenarbeit mit verschiedenen Banken kann es in diesem Zusammenhang möglich sein, bessere Konditionen oder auch Vertragsbedingungen für Sie mit der Bank auszuhandeln.


Immobilienkaufvertrag anfechten und Kauf rückgängig machen

Kaufvertrag anfechten, Hauskauf rückgängig machen

Haben Sie eine Immobilie erworben und möchten den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. den Kauf rückabwickeln? In diesem Fall prüfen wir gerne für Sie, ob der Kaufvertrag bestand hat oder angreifbar ist. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn im Kaufvertrag eine bestimmte Beschaffenheit der Immobilie vereinbart wurde, welche aber tatsächlich nicht vorliegt wie z.B. eine deutliche geringere Wohnfläche. Weitere Angriffspunkte können sein: Feuchtigkeitsschäden, Vorhandensein von Hausschwamm, gesundheitsschädliche Materialien, Belastung des Grundwassers, Kontamination des Grundstücks mit Öl, Fehlen einer Baugenehmigung, nicht erfolgte Anzeige gegenüber der Baubehörde bei anzeigepflichtigen Bauvorhaben, eine vorhandene, aber nicht mitgeteilte Baulast, falsche Angaben zur Erschließung, je nach den Umständen des Einzelfalls eine erhebliche Zerstrittenheit unter den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft, im Einzelfall falsche Angaben zu bestehenden Mietverhältnissen und/oder der vereinbarten Mieten oder je nach den Umständen des Einzelfalls die falsche Angabe des Baujahres etc.
Soweit die Voraussetzungen für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung des Kaufvertrages vorliegen, entfällt auch die Provisionspflicht an den Makler und Sie haben einen Anspruch auf Rückzahlung der vollständigen Maklerprovision direkt vom Makler.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Rufen Sie uns an:

02381 / 49 10 696