Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Hamm

 

Rechtsanwalt für Strafrecht 

Strafrecht und Strafverteidigung

Im Strafrecht kommt der Staat dem Menschen am nächsten; für ein missbilligtes individuelles Verhalten droht er ihm regelmäßig mit Geld- oder Freiheitsstrafe, die in tatsächlicher Hinsicht das gesellschaftliche Aus oder den Verlust der persönlichen Freiheit bedeuten kann.

Rechtsanwalt Nils Schiering aus Hamm

Schon ein Verdacht oder eine Ermittlungsmaßnahme kann soweit in den privaten oder beruflichen Bereich des Betroffenen hineinreichen und sein allgemeines Ansehen schädigen, dass ein persönlicher Schaden auch dann verbleibt, wenn die Ermittlungen letztlich eingestellt werden, ein Freispruch ergeht oder ein Gerichtsverfahren gar nicht erst stattfindet.

Es gilt daher, möglichst früh und entschlossen in das Verfahren einzugreifen. Dabei ist fachliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht unerlässlich, um Ermittlungsbehörden und Gerichten auf Augenhöhe entgegenzutreten.

Häufig trifft es den Beschuldigten vollkommen überraschend, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

·         polizeiliche Vorladung als Beschuldigter

·         Zustellung eines Strafbefehls(Einspruchsfrist beachten!)

·         Zustellung einer Anklageschrift mit Stellungnahmefrist

·         Durchsuchung von Geschäftsräumen oder einer Wohnung

·         Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen(Fingerabdrücke, DNA-Abstrich, Lichtbilder etc.)

·         Verhaftung

Durch ein frühes Eingreifen eines Rechtsanwalts für Strafrecht oder auch eines Pflichtverteidigers können nicht selten Vorwürfe bereits aus der Welt geschafft oder auch ein Gerichtsverfahren und ein Schuldspruch verhindert werden.

In allen Fällen stehen wir Ihnen als Strafverteidiger zur nachdrücklichen Wahrung und Wahrnehmung Ihrer Rechte vorbehaltlos zur Verfügung und nehmen uns umgehend Ihrer Verteidigung an, auch als Pflichtverteidiger.

Wir raten dringend dazu, insbesondere vor jedem Kontakt mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Verfolgungsbehörde anwaltlichen Rat einzuholen. Besonders für den Fall, dass Sie eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben sollten, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie hier (über Ihre Personalien hinaus) keine Angaben machen müssen. Für weitere Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, Ihre Strafverteidiger in Hamm.

  

 

 Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundsätzlich vom allgemeinen Erwachsenenstrafrecht. Es wird zwingend angewendet, wenn ein (14 bis 18-jähriger) Jugendlicher beschuldigt wird, kann aber auch für Heranwachsende zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr Anwendung finden.

Rechtsanwalt Nils Schiering aus Hamm

Das Jugendstrafrecht ist grundsätzlich nicht auf Strafe ausgerichtet, sondern auf Erziehung. Dem Jugendrichter - wobei je nach Tat und den genauen Umständen nach auch das Jugendschöffengericht oder die Jugendkammer zuständig ist -  stehen daher eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung wie beispielsweise die Erteilung von Weisungen, die Auflage von Arbeitsstunden oder Wiedergutmachungsleistungen oder Jugendarrest.

Erst wenn diese Erziehungsmittel nicht erfolgversprechend sind, um einen unter erheblichen Erziehungsmängeln leidenden Jugendlichen oder Heranwachsenden von weiteren Straftaten abzuhalten oder wenn seine Schuld besonders schwer wiegt, wird eine Jugendstrafe als einzige echte Strafe im Jugendstrafrecht verhängt.

Wenn Sie als Jugendlicher oder Heranwachsender oder als Erziehungsberechtigter eines Jugendlichen mit einem Ermittlungs- oder Strafverfahren konfrontiert sind, wenden Sie sich vertrauensvoll jederzeit an Ihre Strafverteidiger in Hamm unter 0176 - 456 56 450 oder auch gerne per Email.

 

Opfervertretung / Nebenklage

Als Opfer bestimmter Straftaten (Sexualdelikte wie sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung; Nachstellung (Stalking), Körperverletzung, versuchte Tötungsdelikte und andere schwere Straftaten wie Menschenraub oder Menschenhandel, die das Opfer persönlich besonders betreffen) haben Sie das Recht, sich einem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen und so Einfluss auf das Strafverfahren zu nehmen.

In Fällen vollendeter Tötungsdelikte steht das Recht zum Anschluss als Nebenkläger auch den Kindern, Eltern, Geschwistern, Ehegatten oder Lebenspartnern des Getöteten zu.

Als Nebenkläger haben Sie in einem Strafverfahren besondere Rechte. Der Nebenkläger darf - auch wenn er gleichzeitig Zeuge ist - während des gesamten Prozesses anwesend sein. Er besitzt außerdem ein Beweisantragsrecht und ein Fragerecht und kann unter Umständen Rechtsmittel (Berufung/Revision) gegen das Urteil einlegen.

Für die Vertretung des Nebenklägers durch einen Rechtsanwalt oder Pflichtverteidiger kann das Gericht auch Prozesskostenhilfe (PKH) gewähren.

Rechtsanwalt Nils Schiering aus Hamm

In vielen Fällen - besonders in Fällen von Sexualdelikten und anderen Fällen von Schwerkriminalität - muss das Gericht dem Opfer auf seinen Antrag einen Rechtsanwalt als Beistand beiordnen, sodass für den Geschädigten keine Kosten entstehen. Dies gilt in besonderem Umfang, wenn Jugendliche unter 18 Jahren Opfer einer Straftat geworden sind.

Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nebenkläger und Wahrnehmung Ihrer Interessen im Strafverfahren stehen wir - Ihre Rechtsanwälte in Hamm - Ihnen gerne zur Verfügung.   

24 - Stunden - Hotline 0176 - 456 56 450

 

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02381 / 49 10 696