Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Hamm

 

Rechtsanwälte für Vertragsrecht, Schadensersatz und Schmerzensgeld

Verträge vom Fachanwalt für Vertragsrecht prüfen lassen

Bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Verträgen wollen sich nicht wenige vom Fachanwalt für Vertragsrecht beraten lassen. Das zu Recht, will man sich doch in fachlich besten Händen wissen. Die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Vertragsrecht existiert jedoch nicht, anders als z.B. der Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Fachanwalt für Strafrecht. Vielmehr gibt es Rechtsanwälte, die den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit u.a. auf das Vertragsrecht gelegt haben und auf diesem Gebiet über besonders ausgeprägte Erfahrungen verfügen. Dies äußert sich in umfangreichen fachlichen Kenntnissen und auch in besonderem Geschick beim Führen von Verhandlungen.

Das Rechtsgebiet des Vertragsrechts deckt beinahe alle rechtlichen Gebiete ab und begegnet dem Rechtssuchenden überall in seinem täglichen Leben, sei es der Arbeitsvertrag, der Kaufvertrag, der Versicherungsvertrag, der Mietvertrag, der Reisevertrag oder gar der Ehevertrag, um nur einige zu nennen. Aufgrund der Vielfalt der möglichen Fallgestaltungen bedarf es daher neben einer profunden Rechtskenntnis der einzelnen Rechtsbereiche vor allem einer fundierten Erfahrung in der Bearbeitung der vertraglichen Fragen und Regelungen. Nur dann können die Interessen entsprechend gezielt durchgesetzt oder Gegenansprüche und Gegeninteressen nachhaltig abgewehrt werden.

Schadensersatzansprüche bilden den größten Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten für Rechtsanwälte und entstehen praktisch in jedem Rechtsgebiet.

NJW-Sammlung Ginter Schiering Rechtsanwälte

Klassischerweise folgen Schadensersatzansprüche aus Unfällen und insbesondere aus Verkehrsunfällen. Nach einem Autounfall hat man nicht nur Anspruch auf den Ersatz seines Unfallschadens, sondern auch oftmals einen Anspruch auf Schmerzensgeld, z.B. wegen eines erlittenen Schleudertraumas. Dem Geschädigten stehen weiter Schadensersatzansprüche hinsichtlich der Abschleppkosten, Reparaturkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, Haushaltsführungskosten und Gutachterkosten etc. zu.

Andere Unfälle, wie ein Sturz auf einem eisglatten Weg oder der Sturz über ein zu niedriges oder schlecht befestigtes Geländer oder über eine Baumwurzel, lösen ähnliche Folgen aus.

Schadensersatzansprüche folgen aber auch aus vertraglichen Beziehungen (z.B. aus Kaufverträgen z.B. wegen Gewährleistung, Reiseverträgen z.B. Minderung des Reisepreises wegen Reisemängeln, Verträgen mit Kfz-Werkstätten oder anderen Handwerksbetrieben, Verträgen mit Ärzten z.B. Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern, aus Arbeitsverhältnissen z.B. Kündigung des Arbeitsvertrages oder AbmahnungMietverträgen z.B. Kündigung des Mietverhältnisses oder Mietminderung oder auch Verträgen mit Rechtsanwälten wegen Anwaltsfehlern).

Rechtsanwalt Leonid Ginter aus Hamm

Aber auch bei Verstößen gegen das Recht am eigenen Bild oder gegen andere Persönlichkeitsrechte stehen dem Geschädigten Ansprüche auf Schadenersatz und häufig auch Unterlassungsansprüche zu.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung von Rechtsanwälten im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen oder Schmerzensgeld benötigen, sprechen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

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