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Hamm

 

Schufa-Eintrag löschen lassen

Negativen Schufaeintrag löschen und Bonität wiederherstellen - Jetzt gegen Schufa-Eintrag vorgehen

Ein Negativeintrag bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunft wie Bürgel oder Creditreform hat für den Betroffenen regelmäßig nachteilige Auswirkungen. Ein negativer Schufa-Eintrag kann dazu führen, dass der Abschluss von Verträgen verweigert wird, z.B. bei Banken (Kreditvertrag oder Leasingvertrag), Internetprovidern, Online-Shops oder Stromanbietern. Auch die Eröffnung eines Girokontos oder der Abschluss eines Mobilfunkvertrages kann davon betroffen sein. Oftmals weigern sich dann auch Vermieter, einen Mietvertrag abzuschließen.


Wie kommt es zu einem Negativeintrag bei der Schufa?

Es kommt z.B. vor, dass die Schufa veraltete Daten noch gespeichert hat, die längst nicht mehr aktuell sind. Es kann sich aber auch um eine falsche Eintragung handeln. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Ihr Vertragspartner eine unbezahlte Rechnung der Schufa gemeldet hat, obwohl die Rechtsmäßigkeit und/oder die Höhe der Rechnung im Streit steht. In diesem Fall wäre ein Negativeintrag nicht zulässig. Da der negative Eintrag den Schufa-Score verschlechtert, sollte er umgehend gelöscht werden. Hierzu ist es oftmals notwendig, dass der Eintragungsverursacher der Schufa die Unrichtigkeit der Eintragung bestätigt. Dafür ist in der Regel anwaltliche Unterstützung notwendig.

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Sind negative Schufa-Einträge zulässig? 

Zwar kann ein negativer Schufaeintrag unter ganz engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sein. Ob diese im Einzelfall gegeben sind oder der Eintrag zu Unrecht erfolgte, kann oftmals nur durch einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt zuverlässig erkannt werden.

So gibt es bei bestimmten Forderungen die Möglichkeit, diese kurzfristig löschen zu lassen, sogar wenn sie ursprünglich berechtigt waren. Wichtig ist, dass schnell gehandelt wird, da teilweise Fristen laufen.


Schufa-Eintrag mit Hilfe der DSGVO löschen lassen

Die seit 25. Mai 2018 uneingeschränkt geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch Auswirkungen auf die Speicherung und Löschung von Schufa-Einträgen. Nach den neuen Regelungen darf die Schufa die ihr gemeldeten Einträge nämlich nur noch dann speichern, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der Schufa notwendig ist (Art. 6 DSGVO). Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen in Verbindung mit dem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO sind für die Löschung von Schufa-Einträgen von enormer Bedeutung.

Bei der Feststellung, ob die Speicherung zur Wahrung der berechtigten Interessen notwendig ist, muss stets eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Schufa und denen des Betroffenen vorgenommen werden. Während die Schufa als Interessen regelmäßig nur die Gewinnerzielung und den Schutz vor kreditorischen Risiken ins Feld führen kann, kann auf der Seite des Betroffenen auf eine Vielzahl von schutzwürdigen Interessen zurückgegriffen werden. Diese wären z.B. der Schutz der Forderungsdaten und der finanziellen Situation. Aber auch persönliche Lebensumstände wie der anstehende Hauskauf oder der bevorstehende Firmenkredit können hier angeführt werden. Wichtig bei der Abwägung ist zudem die finanzielle Entwicklung des Betroffenen in den letzten Jahren und nicht zuletzt die Art und Höhe der dem Schufa-Eintrag zugrunde liegenden Forderung.

 

Spezialisierter Schufa-Anwalt notwendig

Die Abwägung der Interessen muss von einem auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisierten Rechtsanwalt sorgfältig aufbereitet und gegenüber der Schufa dargelegt werden. Nur so haben Betroffene die besten Chancen, dass der Eintrag von der Schufa – meist schon innerhalb von ein bis zwei Wochen – endgültig gelöscht wird.


Gegen Einträge bei der Schufa vorgehen

Die bundesweit tätige Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm ist auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisiert und konnte bereits für eine Vielzahl von Betroffenen die Löschung erfolgreich durchsetzen.

Die Rechtsanwälte Ginter und Schiering setzen auch Ihre Ansprüche gegenüber der Schufa oder anderen Auskunfteien durch und unterstützen Sie auch bei Verhandlungen mit dem Gläubiger, der die Eintragung veranlasst hat wie z.B. der Bank oder dem Mobilfunkanbietern. Häufig lässt sich eine kurzfristige Löschung des negativen Schufaeintrages erzielen und Ihre Bonität wiederherstellen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Schufa und bieten Ihnen gerne eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

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